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   LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94   

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LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94 (https://dejure.org/1995,2476)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94 (https://dejure.org/1995,2476)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 1995 - 17 Sa 1606/94 (https://dejure.org/1995,2476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente; Verminderte Erwerbsfähigkeit; Befristung; Rentenbewilligung; Zeitrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620; SGB VI § 102 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
    Arbeitsvertrag: Befristetung bei Vertretung eines nur auf Zeit vermindert erwerbsfähigen Kollegen - sachliche Rechtsfertigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 1746
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94
    a) Dabei kommt es jedoch seit der Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts, der jetzt allein für die Entscheidung zu befristeten Arbeitsverträgen in der Revisionsinstanz zuständig ist, vom 08.05.1985 - 7 AZR 191/84 -, AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag für die Frage, ob die Befristung des Arbeitsverhältnisses mangels eines die Befristung sachlich rechtfertigenden Grundes unwirksam ist, grundsätzlich nur auf den zuletzt abgeschlossenen befristeten Arbeitsvertrag an.

    Dieser geänderten Rechtsprechung ist schon aus Gründen der Rechtssicherheit zu folgen, da der Siebte Senat in seinen Urteilen vom 26.03.1986 - 7 AZR 599/83 - und vom 28.05.1986 - 7 AZR 25/85 -, AP Nr. 101 und 102 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag an seinem Rechtsstandpunkt, in der Entscheidung vom 08.05.1985 - 7 AZR 191/84 - ausdrücklich festhält.

    Würde man nun die uneingeschränkte gerichtliche Überprüfung früherer befristeter Arbeitsverträge zulassen, könnte das noch nach Jahren erfolgen, wenn der Gesichtspunkt der prozessualen Klageverwirkung nicht durchgreifen würde (wie hier: BAG, Urteil vom 08.05.1985 - 7 AZR 191/84 -, aaO.).

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94
    Ausgehend davon, dass danach eine Rente nur dann auf Zeit bewilligt werden darf, wenn die Behebung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit innerhalb eines, Zeitraums von drei Jahren a b Rentenbewilligung wahrscheinlich ist, hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84 -, AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht angenommen, dass eine tarifliche Regelung, nach der ein Arbeitsverhältnis auch bei Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit automatisch endet, wohl wegen Verstoßes gegen seine Rechtsprechungsgrundsätze zur Befristung von Arbeitsverhältnissen rechtsunwirksam sein dürfte, weil eine solche tarifliche Bestimmung einen schwerwiegenden Eingriff in den unabdingbaren Schutz des KSchG enthalte.

    Diesen vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84 -, aaO., vertretenen Bedenken ist von den Tarifparteien des BMT-G II dadurch Rechnung getragen, dass in § 56 Abs. 1 BMT-G II bestimmt ist, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeiters ohne Ausspruch einer Kündigung nur dann endet, wenn dem Arbeiter Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente auf Dauer gezahlt wird.

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94
    bb) Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 12.10.1960 - GS 1/59 -, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag), aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG, Urteil vom 03.07.1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG, Urteil vom 13.04.1983 - 7 AZR 51/81 -, BAGE 42, 203 = DB 1984, 935; BAG, Urteil vom 06.06.1984 - 7 AZR 458/82 -, DB 1984, 2709 = ARSt 1985, 21 = NZA 1985, 90) ist aber die an sich aufgrund der Vertragsfreiheit und wegen § 620 BGB zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.

    b)aa) In Rechtsprechung und Rechtslehre ist aber schon immer anerkannt gewesen, dass der typische Fall der sachlich begründeten Befristung eines Arbeitsverhältnisses die Übernahme der Vertretung eines zeitweise verhinderten Mitarbeiters zur Wahrnehmung ständig anfallender Aufgaben ist (BAG, Beschluss des Großen Senats vom 12.10.1960 - GS 1/59 -, aaO; BAG, Urteile vom 30.09.1981 - 7 AZR 789/78 - und 7 AZR 602/79 -, AP Nrn. 61 und 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82

    Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94
    bb) Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 12.10.1960 - GS 1/59 -, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag), aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG, Urteil vom 03.07.1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG, Urteil vom 13.04.1983 - 7 AZR 51/81 -, BAGE 42, 203 = DB 1984, 935; BAG, Urteil vom 06.06.1984 - 7 AZR 458/82 -, DB 1984, 2709 = ARSt 1985, 21 = NZA 1985, 90) ist aber die an sich aufgrund der Vertragsfreiheit und wegen § 620 BGB zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.

    bb) Dagegen ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht gerechtfertigt, wenn der Fall einer sog. "Dauervertretung" bzw. "Daueraushilfe" vorliegt, d.h., wenn vom Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages bereits eine über den Endtermin der Befristung hinausgehende Beschäftigung des Arbeitnehmers vorgesehen war, (BAG, Urteil vom 06.06.1984 - 7 AZR 458/82 -, AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94
    Denn nach der weiteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 KSchG nur dann sozial gerechtfertigte wenn zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs aufgrund objektiver Umstände gerade auf eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auf nicht absehbare Zeit zu schließen sei (vgl. BAG, Urteile vom 22.02.1980 - 7 AZR 295/78 - und vom 25.11.1982 - 2 AZR 140/81 -, AP Nrn. 6 und 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94
    Seit dem Urteil vom 26.08.1988 - 7 AZR 101/88 -, EzA § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 102 geht nun jedoch der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es zur Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages außer einem sachlichen Grund für die Befristung nicht noch zusätzlich einer besonderen sachlichen Rechtfertigung auch der gewählten Dauer der Befristung bedürfe.
  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80

    Zeitlich unbeschränkte Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Prognose über

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94
    Wahrscheinlich ist eine solche Behebung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, wenn die dafür sprechenden Gründe gewichtiger als die dagegen sprechenden sind (BSG, Urteil vom 18.05.1966 - 11 RA 330/65 -, BSGE 25, 29; BSG, Urteil vom 17.02.1982 - 1 RJ 102/80 -, BGSE 53, 100).
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94
    b)aa) In Rechtsprechung und Rechtslehre ist aber schon immer anerkannt gewesen, dass der typische Fall der sachlich begründeten Befristung eines Arbeitsverhältnisses die Übernahme der Vertretung eines zeitweise verhinderten Mitarbeiters zur Wahrnehmung ständig anfallender Aufgaben ist (BAG, Beschluss des Großen Senats vom 12.10.1960 - GS 1/59 -, aaO; BAG, Urteile vom 30.09.1981 - 7 AZR 789/78 - und 7 AZR 602/79 -, AP Nrn. 61 und 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78

    Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94
    Denn nach der weiteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 KSchG nur dann sozial gerechtfertigte wenn zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs aufgrund objektiver Umstände gerade auf eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auf nicht absehbare Zeit zu schließen sei (vgl. BAG, Urteile vom 22.02.1980 - 7 AZR 295/78 - und vom 25.11.1982 - 2 AZR 140/81 -, AP Nrn. 6 und 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94
    Es sind dann an die Prognose, der Vertretungsbedarf werde wegen Rückkehr des Vertretenen enden, höhere Anforderungen zu stellen (BAG, Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 431/90 -, AP Nr. 141 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BSG, 18.05.1966 - 11 RA 330/65

    Schriftsätze mit Anlagen - Gutachten eines Beteiligten - Gerichtliche

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79

    Befristung des Arbeitsverhältnisses - Vertretung

  • BAG, 03.07.1970 - 2 AZR 380/69

    Sachlich berechtigter Grund - Befristung von Arbeitsverhältnissen - Verlust des

  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

  • BAG, 12.06.1987 - 7 AZR 8/86

    Zweckbefristung - Ankündigungsfrist gemäß Nr. 7 Abs. 4 SR 2y BAT

  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

  • LAG Saarland, 18.07.2001 - 2 Sa 16/01

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung; Wirksamkeit der Befristung des

    aa) Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Gewährung einer Rente auf Zeit durchaus einen sachlichen Grund darstellen kann um zur Vertretung des Arbeitnehmers, welcher die Rente auf Zeit erhält, einen weiteren Arbeitnehmer einstellen zu können (vgl. LAG Hamm vom 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94 in ZTR 1995 S.375; BAG vom 03.03.1999 - 7 AZR 608/97 in juris-Datenbank).
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